Wohnbaufläche "Arenberg"

Städtebaulicher Entwurf sieht verschiedene Bauformen vor

Planauszug mit eingezeichneten Grundstücken

Das Bebauungsplanverfahren für das Wohnbaugebiet „Arenberg“ in Klengen wird weitergeführt.

Der Gemeinderat hat Ende des Jahres 2023  einem Städtebaulichen Entwurf als Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplan-Vorentwurfs mit großer Mehrheit zugestimmt. Das Bebauungsplan-Verfahren wird auf der Grundlage und vorbehaltlich des am 01.01.2024 in Kraft getretenen § 215a Baugesetzbuch (Reparaturklausel) mit Umweltbericht und Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung weitergeführt. Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, das geänderte Planungsverfahren öffentlich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit und die Behörden mit dem Bebauungsplan-Vorentwurf zu beteiligen. Dies ist im Februar 2024 erfolgt.

Bereits am 29.11.2022 hatte der Gemeinderat die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich „Arenberg“, als Erweiterung des Baugebietes „Bromenäcker“ nördlich der Mittelberg-straße, im beschleunigten Verfahren gem. § 13b Baugesetzbuch beschlossen. Am 20.06.2023 wurden vom beauftragten Planungsbüro erste städtebauliche Entwürfe vorgestellt.
Zwischenzeitlich haben sich die gesetzlichen Planungsgrundlagen geändert. Am 18. Juli 2023 wurde die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13b BauGB vom Bundesverwaltungsgericht wegen Unvereinbarkeit mit europarechtlichen Umweltvorschriften für unwirksam erklärt. Durch eine kurzfristige gesetzliche Regelung (Reparaturklausel nach § 215a Baugesetzbuch) der Bundesregierung sollen nach § 13b Baugesetzbuch begonnene Bebauungsplan-Verfahren geordnet zu Ende geführt werden können. Dies erfordert aber für das laufende Verfahren „Arenberg“ jedoch eine umfassende Umweltplanung mit Umweltbericht und Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung, wie in „normalen“ Bebauungsplänen.

Der aktuelle Städtebauliche Entwurf C-2 enthält verschiedene Bauformen wie Einzelhäuser, Kettenhäuser, Doppelhäuser wie auch Mehrfamilienhäuser. Auf Antrag aus dem Gremium wurden die Mehrfamilienhäuser von vier auf zwei Gebäude im Baufeld WA 6 reduziert. Die Baufelder WA-3 und WA-4 beinhalten eine Bebauung mit 7 freistehenden Einfamilienhäusern statt 9 Kettenhäusern. Das Baufeld WA-7 wird mit 6 Einfamilienhäusern statt 2 Mehrfamilienhäusern geplant. In der Planstraße 2 werden öffentliche Längsparkplätze ausgewiesen. Die Grünfläche „Ost“ enthält 9 öffentliche Stellplätze mit Ladestation und Trafo-Station. Die Grünfläche „West“ ermöglicht Nutzungen für einen barrierefreien Fußweg, Regenrückhaltebecken, mögliche Nahwärme-Heizzentrale, Fitness-Platz oder auch einen Rodelhang. Über die konkrete Ausgestaltung dieses Bereiches soll aber im weiteren Planungsverfahren entschieden werden.

Die notwendigen Fachplanungen wie Straßenplanung, Regenrückhaltung, Umwelt usw. sind in Arbeit.
Im weiteren Verfahren entsteht dann der Bebauungsplanentwurf, der nach Feststellung durch den Gemeinderat in die zweite Stufe der Beteiligung der Bürger und Behörden (Planoffenlage) gehen wird. Der Abschluss des Bebauungsplanverfahrens muss mit dem Satzungsbeschluss bis Ende 2024 erfolgen.

Bis zur tatsächlichen Erschließung des Wohngebietes und Bildung der Bauplätze einschließlich Festlegung der Bauplatzpreise als Voraussetzung für den Start des Vergabeverfahrens wird daher noch geraume Zeit vergehen.