Kinderbonus

Beim Erwerb eines kommunalen Bauplatzes gewährt die Gemeinde eine Familienförderung in Form eines nachträglichen Bonus auf den Bauplatzpreis in Höhe von 2.000 Euro pro Kind. Der Anspruch bezieht sich auf Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, die im Haushalt der Bauherren leben und kindergeldberechtigt sind. Der Bonus wird auf Antrag nach Einzug in den Neubau gewährt und gilt für die zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses vorhandenen Kinder.

Formular "Antrag auf Kinderbonus in Verbindung mit dem Erwerb eines kommunalen Bauplatzes" (199,2 KB)