Die Ortskernsanierung Überauchen wird vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg durch das Landessanierungsprogramm (LSP) gefördert. Näheres lesen Sie hier (189 KB)

Ortskernsanierung Überauchen

Neue Ortsmitte mit Dorfhaus und Kita-Neubau

Das neue Dorfhaus in Überauchen

Das Dorfhaus

Zentrales Projekt der Ortskernsanierung ist die Neugestaltung der Ortsmitte. Auf dem ehemaligen „Hirt-Areal“ ist das neue Dorfhaus entstanden, das Ende 2021 fertiggestellt und mit einem Tag der offenen Tür im Mai 2022 offiziell eröffnet worden ist.

Neubau Kita "Bondelbach" - Visualisierung

Neubau-Kita

Der multifunktionale Bau ersetzt die alte Mehrzweckhalle und ist nun Heimat für Vereinssport, Veranstaltungen und für die Bürgerschaft.
An Stelle der alten Mehrzweckhalle entsteht aktuell der Neubau der fünfgruppigen Kindertagesstätte „Bondelbach“, die zum September 2023 in Betrieb genommen werden soll.


Gebäude Bondelstraße 25 (Heimatmuseum)

Als letzte kommunale Hochbaumaßnahme steht bis 2025 auch noch die Sanierung des denkmalgeschützten Heimatmuseums an. Die Trockenlegung des Untergeschosses ist als erster Abschnitt bereits erfolgt.  Die Planungen für die  grundlegende Sanierung und das künftige Nutzungskonzept laufen.

Freiraumplanung für die Ortsmitte

Visualisierung Kriegerdenkmäler - Ansicht von Osten
Freiraumplanung Büro freiraumwerkstadt

Zentrale Bausteine der neuen Ortsmitte werden nicht nur die Gebäude, sondern auch die Gestaltung des Freiraumes in deren Umfeld sein. Der erste Bauabschnitt rund um das Dorfhaus ist fertiggestellt. Der zweite Bauabschnitt steht kurz vor dem Start.

Neuordnung des ehemaligen "Kranz-Areals"

Visualisierung Betreue Wohnanlage FWD

In direkter Nachbarschaft zur neuen Ortsmitte wird der Neubau einer betreuten Seniorenwohnanlage mit 18 betreuten Wohnungen verschiedener Größe auf dem ehemaligen „Kranz-Areal“ die Ortskernsanierung bis Ende 2023 abrunden. Investor ist die FWD Hausbau GmbH aus Dossenheim. Im dahinter liegenden Bereich könnten ergänzend noch zwei kommunale Bauplätze entstehen. Über die Nutzung dieses Bereiches ist noch nicht abschließend entschieden.

Allgemeine Informationen zur Ortskernsanierung Überauchen

Landessanierungsprogramm (LSP)

Ortskern Überauchen

Mit der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Überauchen“ ist der formale Startschuss zur Ortskernsanierung im März 2015 gefallen.

Im Landessanierungsprogramm (LSP) beteiligen sich das Land Baden-Württemberg mit 60 % und die Gemeinde mit 40 % an dem vom Land akzeptierten Förderrahmen. 

Die erste Maßnahme im Rahmen des Programms war die Sanierung der unteren Vorbergstraße und der Rathausstraße, die 2017 fertiggestellt wurde. Das Schlachthausareal wurde im ebenfalls 2017 abgerissen und zu einem kleinen innerörtlichen Wohnquartier entwickelt. .
Die Gemeinde hat im Oktober 2022 auch einen Antrag zur  Verlängerung der Programmlaufzeit bis zum Frühjahr 2026 beim Land gestellt.

Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm aufgestockt

Gemeinde Brigachtal erhält weitere 700.000 Euro Landesfinanzhilfe für die Ortskernsanierung Überauchen

Erfreuliche Nachricht im April 2023 aus dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg und ein schöner Erfolg für die Gemeinde Brigachtal: Die Finanzhilfe des Landes für die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „Überauchen“ wird im Landessanierungsprogramm (LSP) 2023 um zusätzliche 700.000 Euro erhöht. Damit steigt der bisher bewilligte Landeszuschuss für das Gesamtprojekt von 2,5 Mio. Euro auf 3,2 Mio. Euro an. Das Land beteiligt sich mit 60 % am bewilligten Förderrahmen, 40 % hat die Gemeinde zu tragen. Der Förderrahmen steigt demnach von bisher 4,16 Mio. Euro auf 5,32 Mio. Euro. Der für die gesamte Ortskernsanierung Überauchen kalkulierte Förderrahmen (dieser entspricht dem Anteil der förderfähigen Kosten am Gesamtaufwand) beträgt ca. 6,76 Mio. Euro.

Förderbedingungen für Privatvorhaben

Für umfassende und nachhaltige Maßnahmen im Sinne der Sanierungsziele gilt für Modernisierungsmaßnahmen ein Fördersatz von pauschal 15 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 30.000 Euro. Der Mindestaufwand muss 10.000 Euro betragen, Eigenleistungen sind möglich.
Für einen notwendigen Abbruch unter Beachtung der Sanierungsziele beim Neubau ist eine Förderung von 100 % der Abbruchkosten bis max. 25.000 Euro möglich - ausgenommen sind denkmalgeschützte Objekte. Bei einer Kombination aus Abbruch und Modernisierung sind wiederum max. 30.000 Euro möglich. Zusätzlich gibt es Steuervergünstigungen gem. § 7h EStG bei Vermietung bzw. § 10f EStG bei Eigennutzung.

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