Barrierefreitheitserklärung
Die Gemeinde Brigachtal ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.brigachtal.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Nicht barrierefreie Inhalte
Derzeit teilweise noch nicht barrierefrei sind Formulare, Broschüren und verlinkte PDF-Dateien. Diese werden aber Zug um Zug barrierefrei umgewandelt. Nicht alle Links, Grafiken und Bilder enthalten Alternativtexte. Diese werden nach und nach ergänzt.
Die Mitarbeiter/-innen werden entsprechend geschult.Inhalte in Leichter Sprache und in Form von Gebärdensprachenvideos werden zurzeit erarbeitet und nachgereicht.Die Navigation per Tastatur ist noch nicht uneingeschränkt möglich.Kontraste sind teilweise nicht ausreichend.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.02.2023 erstellt bzw. überarbeitet und beruht auf einer Selbstbewertung.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo Ihnen welche Barriere aufgefallen ist, an die folgende E-Mail-Adresse: info@brigachtal.de oder rufen Sie an unter 07721/29090
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo Ihnen welche Barriere aufgefallen ist, an die folgende E-Mail-Adresse: info@brigachtal.de oder rufen Sie an unter 07721/29090
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Gemeinde Brigachtal wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung. Falls die Gemeinde Brigachtal nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Simone Fischer
Landes-Behindertenbeauftragte
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
Telefon: 0711 2793360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Behindertenbeauftragter im Landkreis Schwarzwald-Baar Kreis:
Stefanie Kaiser
https://www.lrasbk.de/behindertenbeauftragte
Telefon: 07721 913 7728
E-Mail: c.woerpel@lrasbk.de
Behindertenbeauftragter der Gemeinde Brigachtal:
Bruno Braun
https://www.brigachtal.de/pb/start/Leben+_+Wohnen/menschen+mit+behinderung.html
Telefon: 07721 3658
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.