Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmittelmarkt Beim Kalkwerk“

- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
- Durchführung des beschleunigten Verfahrens gem. § 13a BauGB
- Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB

Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Lebensmittelmarkt beim Kalkwerk“

Der Gemeinderat hat am 08.12.2020 in öffentlicher Sitzung nach §1 (3) BauGB Baugesetzbuch beschlossen, den Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmittelmarkt Beim Kalkwerk“ aufzustellen.

Der Planbereich wird abgegrenzt durch die im anliegenden Plan vom 12.11.2020 dargestellte Arrondierung. Die Gesamtgröße beträgt ca. 0,65 ha. Das Planungsgebiet liegt auf der Gemarkung Brigachtal und befindet sich im Zentrum des Gemeindegebiets. Der Planbereich lässt sich wie folgt abgrenzen:

- Im Norden durch die Essey-les-Nancy Straße
- Im Osten durch die Hauptstraße
- Im Süden durch die Straße „Beim Kalkwerk“
- Im Westen durch die Straße „Zwischen den Dörfern“

Die genaue Abgrenzung ist im nachfolgend abgebildeten Lageplan dargestellt.

Ziel und Zweck der Planung

Der Bebauungsplan soll dem Vorhabenträger, der EDEKA Handelsgesellschaft Südwest mbH ermöglichen, den bisher „Beim Kalkwerk“ angesiedelten Lebensmittelmarkt neu zu bauen. Vor dem Hintergrund einer sich stetig verändernden Wettbewerbssituation, sowie einem sich wandelnden Verbraucherverhalten, sind am bisherigen Standort ein zeitgemäßes Einkaufen und somit auch die Betreibung des heutigen Lebensmittelmarktes mittelfristig nicht mehr gesichert. Die am alten Standort notwendigen Investitionen wurden in detaillierten Planungen untersucht. Insbesondere umfangreiche Erschließungsmaßnahmen lassen sich nicht mehr wirtschaftlich darstellen.

Die moderne Ausstattung der Verkaufsbetriebe mit Ladeneinrichtungen und Kassenzonen, geräumigeren Gängen zum Befahren mit Einkaufswagen oder zum Einräumen sowie zur besseren Präsentation der Waren erfordern heute mehr Verkaufsfläche als früher. Zur langfristigen Sicherung der Lebensmittel-Vollversorgung, der Kundennähe und der Verbraucherakzeptanz im Verflechtungsbereich der Gemeinde Brigachtal ist eine Verkaufsfläche von ca. 1.300 qm (Bestand 1.150qm) notwendig.

Gelegenheit zur Unterrichtung und Äußerung

Gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB wird nunmehr für die Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich in der Zeit von

11.01.2021 bis einschließlich 29.01.2021
im Rathaus Brigachtal - St.-Gallus-Straße 4, 78086 Brigachtal, Erdgeschoss, Zimmer 204, während der üblichen Öffnungszeiten über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. In dieser Zeit besteht auch Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern und Stellungnahmen abzugeben.

HInweis:
Einsichtnahme in Planunterlagen
Während der Rathausschließung sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung beziehungsweise der Offenlage (öffentlichen Auslegung) im Rathaus diverse Pläne zur Einsichtnahme für die Bürgerinnen und Bürger ausgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Einsicht in die ausliegenden Planunterlagen nur nach voriger Anmeldung unter den Telefonnummern 07721 2909-27 oder 07721 2909-46 beziehungsweise per E-Mail unter annette.albiez@brigachtal.de oder elena.ubbriaco@brigachtal.de möglich ist.

Entwurfsoffenlage

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (2) BauGB (Entwurfsoffenlage) erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt nach gesonderter Bekanntgabe.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Wir weisen darauf hin, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde unter  www.brigachtal.de/pb/start/Wirtschaft+_+Bauen/bauleitplaene+im+beteiligungsverfahren.html zur Einsichtnahme eingestellt.

Brigachtal, den 17.12.2020


gez.
Michael Schmitt
Bürgermeister

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