Stand: 01.03.2021
Corona-Informationen
Aktuelle Änderungen der Corona-Verordnung zum 01. März 2021
- Friseurbetriebe und Barbershops, die nach der Handwerksordnung Friseurdienstleistungen erbringen dürfen und entsprechend in die Handwerksrolle eingetragen sind, dürfen wieder öffnen. Voraussetzung ist eine vorherige Anmeldung und Reservierung der Kund*innen innerhalb eines Zeitfensters. Kund*innen und Angestellte müssen eine medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen.
- Praktische Fahrausbildung und Fahrprüfung sind wieder möglich. Theorieunterricht ist weiterhin nur online erlaubt. Beim praktischen Fahrunterricht und der praktischen Fahrprüfung müssen alle Fahrzeuginsassen eine medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Die Maskenpflicht gilt auch bei theoretischen Prüfungen.
- Der Verkauf von Pflanzen und sonstigen gartenbaulichen Erzeugnissen, einschließlich des notwendigen Zubehörs, in Gärtnereien, Blumenläden, Baumschulen, Gartenmärkten und Gartencentern von Bau- und Raiffeisenmärkten ist wieder möglich. Andere Warenbereiche sind abzutrennen. Mischsortimente dürfen nur angeboten werden, wenn der erlaubte Sortimentsteil mindestens 60 Prozent beträgt. Es gelten die Hygieneauflagen für den Einzelhandel. Konkret bedeutet das: Angestellte und Kund*innen müssen eine medizinische Maske oder FFP2-/KN95-/N95-Maske tragen. Dies gilt auch in den Außenbereichen, etwa auf Parkplätzen und Zuwegen. Des Weiteren darf sich in Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern (m²) maximal eine Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche aufhalten. Für Geschäfte mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche gilt ab dem 801. Quadratmeter eine Beschränkung auf eine Kund*in pro 20 m² Verkaufsfläche. So wären das beispielsweise bei 1.200 m² 100 Kund*innen: für die ersten 800 m² 80 Kund*innen und für die weiteren 400 m² dann nochmal 20 Kund*innen.
Hier finden Sie eine Übersicht mit den aktuellen Regeln:
Landkreis bereitet sich auf mögliche Hochinzidenzgebiete in den Nachbarländern vor
Eine Allgemeinverfügung regelt die Nachweispflicht von zwei negativen Corona-Tests wöchentlich bei regelmäßigem Grenzübertritt. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis:
Link zur Pressemitteilung des Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis vom 23.02.2021
Link zur Allgemeinverfügung
Lockdown wird bis 07. März 2021 verlängert
Nach dem aktuellen Bund-Länderbeschluss werden die Corona-Maßnahmen bis zum 7. März 2021 verlängert. Eine neue Verordnung tritt am Montag, 15. Februar in Kraft.
Detaillierte Informationen erhalten Sie hier:
Link zur Seite des Landes Baden-Württemberg
Aktuelle Rechtslage
Zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus gilt folgende Rechtsverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg:
Wichtige Informationen
- Link zu weiteren Informationen und Pressemitteilungen des Landratsamtes zum Thema Corona-Virus
- Link zur Seite des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg mit aktuellen Themen zum Corona-Virus
Das Rechenzentrum hat zusammen mit dem Land einen Chatrobot „Corey“ eingerichtet. COREY beantwortet Fragen rund um das Thema Corona-Virus in Baden-Württemberg – zu Infektionszahlen, der Rechtsverordnung und vielem mehr. Sie finden den Chatrobot unten rechts (goldene Sprechblase). Klicken Sie mit der Maus drauf und geben Ihre Frage ein. - Link zur Seite des Robert-Koch-Instituts
Wichtige Kontakte
Hotline des Gesundheitsamt des Schwarzwald-Baar-Kreises:
Telefon: 07721 9137190.
Die Hotline ist ab 03.08. wie folgt besetzt:
Montags, dienstags und mittwochs von 8 bis 11.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr.
Donnerstags von 8 bis 11.30 Uhr und von 14 bis 17.30 Uhr.
Freitags von 8 bis 11.30 Uhr.
Hotline des Landratsamtes Schwarzwald-Baar für Gewerbetreibende
Telefon: 07721 9137505.
Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr geschaltet.
Hotline des Landesgesundheitsamtes
Telefon: 0711 90439555
montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr
Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit
Telefon: 030 346465100
Bei Beschwerden:
Hausarzt oder Telemedizinischer Dienst der Kassenärztlichen Vereinigung anrufen
Telefon: 0711 96589700
montags bis freitags von 9 bis 19 Uhr
Link zu weiteren Informationen und Pressemitteilungen des Landratsamtes zum Thema Corona-Virus