Aktuelle Pressemitteilungen
Stand: 16.05.2022
Corona-Informationen
Inzidenz Schwarzwald-Baar-Kreis: 315,7 (Stand: 12.05.2022)
Werte für Baden-Württemberg:
7-Tage Hospitalisierungsinzidenz: 2,8
Covid-19-Fälle auf Intensivtherapiestationen: 113
(Quelle Landesgesundheitsamt, Stand: 12.05.2022)
Weitere Informationen zur Inzidenz der letzten fünf Tage erhalten Sie hier.
Hotline Gesundheitsamt Schwarzwald-Baar für (Gesundheitliche Fragen)
Telefon: (07721) 913-7190 (Montag - Freitag: 8:00 - 11:30 Uhr; Montag - Mittwoch: 14:00 - 16:00 Uhr; Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr)
E-Mail: gesundheitsamt@lrasbk.de
E-Mail: corona@lrasbk.de (Allgemeine Fragen rund um Corona)
Hotline der Gemeinde für Reiserückkehrer
Telefon: 07721 2909-28 (Montag - Donnerstag: 8:30 -12:00 Uhr; Montag 14:00 - 16:00 Uhr; Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr; Freitag 08:30 -11:30 Uhr)
E-Mail: christine.costa@brigachtal.de
Änderung der Corona-Verordnung zum 02.05.2022
Die Landesregierung hat am 26. April 2022 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab dem 2. Mai 2022.
Wesentliche Maßnahmen in der neuen Verordnung:
- Verlängerung der Verordnung bis zum 30. Mai 2022.
- Aufhebung der Maskenpflicht in Zahnarztpraxen, da das Bundesgesundheitsministerium zwischenzeitlich klargestellt hat, dass diese nur in Arztpraxen gelten soll.
Hier geht es zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg:
Außerdem hat die Landesregierung hier häufig gestellte Fragen beantwortet:
Verlängerung der Testpflicht für Kinder in Kindertageseinrichtungen
Der Ministerrat Baden-Württemberg beschloss am 23. Februar 2022 die Verlängerung der Testpflicht für Kinder in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege prinzipiell bis zum 13. April 2022. Es gilt jedoch zu beachten, dass zum aktuellen Zeitpunkt nicht absehbar ist, ob die Testpflicht im Rahmen der bundesweit geplanten Öffnungsschritte ab dem 20. März 2022 bestehen bleiben kann. So könnte ab dem 20. März 2022 die Testfrequenz verringert werden oder die Testpflicht grundsätzlich entfallen. Entscheidend wird die Entwicklung des Pandemiegeschehens und die darauf aufbauenden Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz auf Bundesebene sein.
Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bei Ansammlungen aufgehoben
Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis hat die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bei Ansammlungen aufgehoben. Ab Mittwoch, 23. Februar, 0 Uhr gibt es bei Ansammlungen mit mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum im Freien keine Maskenpflicht mehr. Ursprünglich sollte diese Regelung noch bis zum 7. März gelten. Aufgrund der sinkenden Zahl der auf der Intensivstation des Schwarzwald-Baar Klinikums zu behandelnden Covid-19 Patienten sowie der Lockerungen, welche in der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zum 23. Februar eintreten, konnte die Maskenpflicht bei Ansammlungen auf dem Gebiet des Schwarzwald-Baar-Kreises vorzeitig aufgehoben werden.
Auch nach der neuen Corona-Verordnung gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Freien, sofern nicht ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen zuverlässig eingehalten werden kann. Das Landratsamt weist zudem darauf hin, dass das Tragen einer medizinischen Maske grundsätzlich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen kann. Die Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht bei Ansammlungen wurde auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lrasbk.de/oeffentliche-bekanntmachungen veröffentlicht.
Wichtige Informationen
- Link zu weiteren Informationen und Pressemitteilungen des Landratsamtes zum Thema Corona-Virus
- Link zur Seite des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg mit aktuellen Themen zum Corona-Virus
Das Rechenzentrum hat zusammen mit dem Land einen Chatrobot „Corey“ eingerichtet. COREY beantwortet Fragen rund um das Thema Corona-Virus in Baden-Württemberg – zu Infektionszahlen, der Rechtsverordnung und vielem mehr. Sie finden den Chatrobot unten rechts (goldene Sprechblase). Klicken Sie mit der Maus drauf und geben Ihre Frage ein. - Link zur Seite des Robert-Koch-Instituts
Wichtige Kontakte
Hotline des Landratsamtes Schwarzwald-Baar für Gewerbetreibende
Telefon: 07721 9137505.
Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr geschaltet.
Hotline des Landesgesundheitsamtes
Telefon: 0711 90439555
montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr
Hotline des Bundesministeriums für Gesundheit
Telefon: 030 346465100
Bei Beschwerden:
Hausarzt oder Telemedizinischer Dienst der Kassenärztlichen Vereinigung anrufen
Telefon: 0711 96589700
montags bis freitags von 9 bis 19 Uhr
Link zu weiteren Informationen und Pressemitteilungen des Landratsamtes zum Thema Corona-Virus