Flächennutzunsplan - Fortschreibung
Gewerbefläche “Kreuzäcker“
32. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP 2009) Antrag an die Verwaltungsgemeinschaft VS zur Fortführung des Verfahrens
Das Verfahren zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP 2009) der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen soll fortgeführt werden.
Mit großer Mehrheit hat der Gemeinderat im Juli 2022 beschlossen, den entsprechenden Antrag an die Verwaltungsgemeinschaft auf der Grundlage eines auf ca. 6,7 ha reduzierten Planungsraumes zu richten. Die Verwaltung wurde zudem ermächtigt, geeignete Fachbüros mit der Erstellung der notwendigen Umweltprüfung sowie einer Vorentwurfsplanung zur Erschließung des Gewerbegebietes „Kreuzäcker“ zu beauftragen.
Schon im Herbst 2016 hatte der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft VS auf Antrag der Gemeinde den Aufstellungsbeschluss zur 32. Änderung des FNP für eine künftige Gewerbefläche „Kreuzäcker“ im Osten von Kirchdorf gefasst.
Nachdem sich abzeichnet hatte, dass die zur verkehrlichen Erschließung des ursprünglich ca. 11,7 ha großen Plangebietes vorgesehene „Anbindung Ost“ kurz- bis mittelfristig nicht umsetzbar sein wird, andererseits aber ein dringender Bedarf an weiteren Gewerbeflächen besteht, wurde das Plangebiet auf ca. 6,7 ha reduziert. Die verkehrliche Erschließung soll über den Kreisverkehr im Ortszentrum, die Schützenstraße (Steinbruchauffahrt) in Richtung ehemaliges Sportgelände Kirchdorf erfolgen. Dies sollte im Rahmen eines Vorentwurfes zur Erschließungsplanung untersucht werden.
Der Flächennutzungsplan ist als vorbereitender Bauleitplan die Grundlage für die Aufstellung eines konkreten Bebauungsplanes durch die Gemeinde. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur ursprünglich vorgesehenen Abgrenzung hat bereits vor geraumer Zeit stattgefunden.
Der nächste Verfahrensschritt wäre nach Durchführung einer für das Verfahren notwendigen Umweltprüfung die Feststellung des Planentwurfes in einer der nächsten Sitzungen des Gemeinsamen Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft VS mit anschließender Plan-Offenlage und erneuter Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Wohnbaufläche „Gaisberg-Süd“
22. Änderung des FNP 2009

Nach Genehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg im Dezember 2020 ist die 22. Änderung des FNP 2009 zur Ausweisung der Wohnbaufläche „Gaisberg-Süd“ seit Januar 2021 rechtskräftig.
Das FNP-Änderungsverfahren für das angestrebte Wohnbaugebiet „Gaisberg-Süd“ hatte sich aufgrund notwendiger Umweltprüfungen verzögert. Im Rahmen der schon Ende 2016 erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Fachbehörden waren Einwendungen der Anlieger und auch Stellungnahmen der Fachbehörden bezüglich des Vogelschutzgebietes und des Artenaufkommens bei der Verwaltungsgemeinschaft eingegangen. Auch Waldumwandlung, Naherholung, Bedarfsnachweis sowie die Alternativenprüfung waren zu behandeln.
Über die Einleitung des örtlichen Bebauungsplanverfahrens auf dieser Grundlage wird der Gemeinderat noch entscheiden.