Bebauungsplan "Im Grüble" - Klengen

Öffentliche Auslegung Bebauungsplan-Entwurf mit örtlichen Bauvorschriften nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Brigachtal hat in öffentlicher Sitzung am 13.10.2020 den Entwurf des Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften „Im Grüble“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
 
Das ca. 0,84 ha große Plangebiet befindet sich am östlichen Siedlungsrand von Klengen und wird über die Siedlerstraße erschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst den umrandeten Bereich im folgenden Plan:
 

Durch eine schwarzgestrichelte Linie ist eine Fläche gekennzeichnet, rechts davon ist eine Fläche lila markiert. Unten rechts ist das Logo der Gemeinde sowie die Planbezeichnung.
Bebauungsplan "Im Grüble"

Der Bebauungsplan „Im Grüble“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
 
Der Entwurf des Bebauungsplans mit dem zeichnerischen Teil vom 14.10.2020, den planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung jeweils vom 14.10.2020, mit schalltechnischen Untersuchung vom 26.08.2020, Ermittlung der Geruchsimmissionen vom 10.07.2020, artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 10.09.2020, Natura 2000-Vorprüfung vom 10.09.2020 und den externen Ausgleichsmaßnahmen vom 14.09.2020 liegen in der Zeit vom

Freitag, 30.10.2020 bis einschließlich Montag, 30.11.2020
im Rathaus Brigachtal, St. Gallus-Str. 4, 78086 Brigachtal,
Erdgeschoss, Zimmer 204,
während der üblichen Dienststunden aus.
 
Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, einem Umweltbericht nach § 2a Nr. 2 BauGB, von einer Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 3, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind wird abgesehen.
 
DIN-Vorschriften, auf die in den Dokumenten des Bebauungsplans Bezug genommen wird, können eingesehen werden bei der Verwaltungsstelle, bei der auch die Unterlagen zum Bebauungsplan eingesehen werden können.
 
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
 
Brigachtal, den 22.10.2020
 
gez.
Michael Schmitt
Bürgermeister

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