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Ansprechpartner für Katastrophenschutz

Christine Costa
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Hochwasserrisiko-

management

Hochwasser

Die Hochwasser der letzten Jahre an großen Flüssen wie der Donau und auch an kleineren Nebenflüssen haben eindrücklich gezeigt, wie aktuell dieses Thema auch bei uns in Baden-Württemberg ist. Aus diesem Grund sind Informationen zu diesem Thema sehr wichtig. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie umfassende Erläuterungen:

Hochwasservorhersage

Ob ein Hochwasser droht, kann bei der Hochwasservorhersagezentrale (HVZ) des Landes Baden-Württemberg abgerufen werden. Auf der Gemarkung Brigachtal selbst befindet sich keine Messstelle. Die Pegelmessung, welche für Brigachtal relevant ist, findet bei Villingen statt. Die Messpunkte können auf folgender Seite entweder über die Suchfunktion oder direkt auf der Karte angewählt werden. Die Farbe der Messstelle zeigt auf den ersten Blick wie sich der Wasserstand entwickelt.

Hochwassergefahrenkarten (HWGK)

Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) sind unter folgendem interaktiven Link einsehbar. Dafür in der Suchfunktion auf der Internetseite der LUBW „Brigachtal“ eingeben.

Auswirkung des HQ100 auf die Bebaubarkeit

Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind Bereiche, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren (HQ100) zu erwarten ist. Diese Flächen sind in den Hochwassergefahrenkarten dargestellt. Die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist nach § 78 Abs. 1 WHG grundsätzlich verboten. Dies gilt im Geltungsbereich eines rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes ebenso wie im unbeplanten Innenbereich und im Außenbereich.

Tipps zur Eigenvorsorge

Wenn Sie sich mit Ihrem Eigentum wissentlich in einer Überschwemmungsfläche befinden, sollten Sie für den Hochwasserfall entsprechende Vorsorge treffen. Die Broschüre „Pflicht und Möglichkeiten der Eigenvorsorge für den Hochwasserfall“ des Landes Baden-Württemberg informiert Sie dabei über die wichtigsten Vorkehrungen. Die Broschüre ist nachfolgend abrufbar:

Schutz vor Starkregenereignissen

Auf einem gepflasterten Platz ist ein Bushaltestellenschild sowie Büsche und Bäume. Die Fläche ist überflutet und es regnet.

Aber auch Gebäude und Grundstücke, die sich nicht unmittelbar in einem Überschwemmungsgebiet befinden, sind bei einem Starkregenereignis nicht unbedingt vor einer Überschwemmung geschützt.

Die öffentlichen Kanäle sind nicht auf Starkregenereignisse ausgelegt. Das würde zu Überdimensionierung der Kanäle und zu zu hohen Kosten führen. Gemäß den einschlägigen Richtlinien DWA-A 118 und DIN EN 752 ist es grundsätzlich zulässig, dass sich ein Kanalnetz bei stärkeren Regenereignissen einstaut. Der Einstau kann bei sehr starken Niederschlägen bis zur definierten Rückstauebene (das ist in der Regel die Straßenoberkante) erfolgen. In der Entwässerungssatzung von Brigachtal ist festgelegt, dass sich jeder Anschlussnehmer selbst gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik gegen Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz zu schützen hat. Gerne verweisen wir Sie auf den Artikel "Geld sparen und Umwelt schonen (765,9 KB)" (Quelle: Profireport, Dezember 2014).

Überprüfen Sie Ihre Gebäudeversicherung, ob Schäden durch Starkregen oder Hochwasser von Ihrer Versicherung abgedeckt sind. Gebäude in ausgewiesenen Hochwassergebieten, kann der Versicherungsschutz unter Umständen versagt werden. Hier hilft Ihnen der Hochwasserpass, Ihr Gebäude kostengünstig zu versichern.

Ob ein Starkregenereignis ansteht können Sie unter folgendem Link einsehen:

Hochwasserpass

Grafische Darstellung des Gefährdungspotential. Es ist ein gezeichnetes Haus bestehend aus einem grauen Dach und drei Säulen. Die linke Säule ist orange mit dem Text "Hochwasser", die in der Mitte ist rot mit dem Text "Starkregen" und die rechte Säule ist grün mit dem Text "Kanalrückstau". Unten sind vier Rechtecke. Links ist grün und dem Wort "kein", daneben gelb mit "gering", daneben orange mit "mittel" und ganz rechts rot mit "hoch".
Quelle: www.hkc-online.de

Wenn Sie Gewissheit haben wollen, ob Ihr Gebäude bei Hochwasser oder einem Starkregen ausreichend geschützt ist, gibt es die Möglichkeit sich einen Hochwasserpass für Ihr Gebäude erstellen zu lassen. Mit dem Hochwasserpass können sich Hausbesitzer ein Bild über ihr individuelles Überschwemmungsrisiko machen.

Beim Hochwasserpass wird der Ist-Zustand des Hauses bewertet, Risiken werden aufgezeigt und Maßnahmen zum Schutz initiiert. Dadurch können Schäden an Gebäuden und Grundstücken verringert oder vermieden werden.

Die Kernaussage des Hochwasserpasses - das Gefährdungspotenzial - wird in einem Farbschema dargestellt und in die Lastfälle Hochwasser, Starkregen/Sturzfluten und Kanalrückstau aufgeteilt.

Der Hochwasserpass dient dem Nachweis, ob das Gebäude

  • hochwassergefährdet
  • durch Hochwasserschutzmaßnahmen geschützt
  • und / oder hochwasserangepasst gebaut ist.

Zudem hilft der Hochwasserpass beim Verkauf des Gebäudes, weil die Risiken für Hochwasser, Rückstau und Starkregen bewertet ausgewiesen sind.

Zum Hochwasserpass folgen Sie einfach nachfolgendem Link:

Informationen des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis

Grafik mit blauem Hintergrund. Weiße Messlatte und kleinen Wellen. Unten das Wort "Hochwasser" in weißer Schrift.

Hochwasser ist häufig mit nachteiligen Folgen für Mensch und Sachgüter verbunden. Die Gefahren sind nicht immer vorab erkennbar, insbesondere dann, wenn das letzte Hochwasserereignis lange zurück liegt und in Vergessenheit geraten ist. Die sogenannten Hochwassergefahrenkarten zeigen für alle relevanten Gewässer des Landes die räumliche Ausdehnung und Überflutungstiefe im Hochwasserfall.

Die im Schwarzwald-Baar-Kreis vorhandenen Hochwassergefahrenkarten für u.a. die Donau, Brigach, Breg, Neckar und Gutach mit weiterführenden Erklärungen und wissenswerten Informationen für Gewässeranlieger, Wirtschaftsunternehmen und Bauherren oder solche, die es noch werden wollen, erhalten Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis. Klicken Sie hierzu einfach auf das nebenstehende Symbol.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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