Hundesteuer - Hund anmelden

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Ergänzende Information zum Online-Prozess

ausfüllbar

Kontakt

Sie halten einen Hund.

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich anmelden.

Sie müssen den Hund innerhalb eines Monats ab dem Tag anmelden,

  • seit dem Sie einen Hund halten oder
  • seit dem Sie in die Gemeinde gezogen sind.

Die Gemeinde kann eine kürzere oder längere Frist festlegen.

keine

Widerspruch

Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.

Weitere Informationen können der Hundeseteuersatzung entnommen werden.

21.05.2026 Finanzministerium Baden-Württemberg, Innenministerium Baden-Württemberg