Hundesteuer - Hund abmelden

Damit Sie nicht unnötig Steuern bezahlen, müssen Sie Ihren Hund in bestimmten Situationen abmelden.

Ergänzende Information zum Online-Prozess

ausfüllbar

Kontakt

Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder Sie haben keinen Hund mehr.

Die Marke muss bei Beendigung der Hundehaltung zurückgegeben werden.

Sie können Ihren Hund persönlich oder schriftlich abmelden.

Sie müssen Ihren Hund innerhalb eines Monats abmelden, wenn die Gemeinde keine abweichende Frist vorgesehen hat.

Widerspruch

Verstöße gegen die Anzeigepflichten oder die Bestimmungen zur Hundesteuermarke können als Ordnungswiedrigkeiten geahndet werden.

21.05.2026 Finanzministerium Baden-Württemberg, Innenministerium Baden-Württemberg