Grundsteuerreform 2025

Die Gemeinde Brigachtal erhebt die Grundsteuer auf Grundlage des Grundsteuermessbetrags. Dieser Betrag wird vom zuständigen Finanzamt berechnet und festgesetzt. Die Gemeinde Brigachtal wendet auf diesen Messbetrag den geltenden Hebesatz an, um die endgültige Höhe der Grundsteuer festzulegen.  Zuständigkeit Gemeinde Brigachtal oder Finanzamt? 

Zuständigkeit Gemeinde Brigachtal oder Finanzamt

Widerspruch an die Gemeinde Brigachtal. Die Gemeinde Brigachtal ist zuständig in folgenden Fällen:

  • Es gibt Unstimmigkeiten bezüglich den Eigentumsverhältnissen zwischen dem Grundsteuermessbetragsbescheid des Finanzamtes und des Grundsteuerjahresescheides der Gemeinde Brigachtal. Dies kann vorkommen, wenn Sie ein Grundstück in den letzten Monaten geerbt, verschenkt oder verkauft bzw. gekauft haben.
  • Falsche Übernahme des Grundsteuermessbetrags aus dem Grundsteuermessbescheid. 

Einspruch an das Finanzamt

Für alle anderen Fälle müssen Sie den Einspruch direkt an das Finanzamt richten – ebenfalls schriftlich und mit Angabe des Aktenzeichens.
Das betrifft zum Beispiel:
-          wenn Sie den Grundsteuermessbetrag für nicht korrekt halten. 

Bitte beachten Sie die Einspruchsfristen nach § 355 Abgabenordnung. 

Weitere Infos finden Sie unter: Finanzämter Baden-Württemberg 

Ihre Fragen

Wenn Sie bereits einen Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid/Grundsteuerwertbescheid beim zuständigen Finanzamt eingelegt haben, ist kein weiterer Widerspruch gegen den Grundsteuerjahresbescheid der Gemeinde Brigachtal erforderlich. Sollte Ihr Einspruch erfolgreich sein, wird uns das Finanzamt dies mitteilen, und der Grundsteuerjahresbescheid wird entsprechend angepasst. 

Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsverpflichtung dennoch bestehen bleibt. Wir bitten Sie daher, die im Bescheid festgesetzte Grundsteuer fristgerecht zu bezahlen um zusätzliche Kosten wie Mahngebühren oder Säumniszuschläge zu vermeiden. 

Ihr Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid wurde entweder vom zuständigen Finanzamt noch nicht abschließend entschieden oder bereits abgelehnt. Die Gemeinde Brigachtal ist verpflichtet ihren Grundsteuerjahresbescheid auf Grundlage des aktuell gültigen Messbescheides des Finanzamtes zu erstellen. 

Sollte ihr Einspruch beim Finanzamt erfolgreich sein und zu Änderungen des Messbescheides führen, wird die Gemeinde Brigachtal den Grundsteuerjahresbescheid entsprechend anpassen. Sie müssen in diesem Fall nichts weiter veranlassen – die Anpassung erfolgt automatisch auf Grundlage der Mitteilung des Finanzamtes. 

Ja, sollten Sie einen Grundsteuerjahresbescheid von uns erhalten haben, sind Sie zahlungspflichtig. Wir bitten Sie, die im Bescheid festgesetzte Grundsteuer fristgerecht zu begleichen. Sollte Ihr Einspruch beim Finanzamt erfolgreich sein und dies zu einer Änderung des Grundsteuermessbescheides führen, wird uns das Finanzamt die Änderungen mitteilen. Wir werden daraufhin den Grundsteuerjahresbescheid anpassen. Wenn sich Ihre Grundsteuer dadurch verringert oder entfällt, wird Ihnen der zu viel gezahlte Betrag selbstverständlich erstattet. 

Ihr Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid hat keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass Sie die im Grundsteuerjahresbescheid festgesetzte Steuer trotzdem fristgerecht zahlen müssen. Wir bitten Sie, die Zahlung rechtzeitig zu leisten, um zusätzliche Kosten wie Mahngebühren oder Säumniszuschläge zu vermeiden. Sollte Ihr Einspruch beim Finanzamt erfolgreich sein und zu einer Änderung führen, wird der Grundsteuerjahresbescheid entsprechend angepasst. Eventuell zu viel gezahlte Beträge werden Ihnen dann zurückerstattet. 

Ja, auch wenn Sie Widerspruch gegen den Grundsteuerjahresbescheid eingelegt haben, sind sie verpflichtet, die Steuer fristgerecht zu zahlen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung und ändert nichts am Zahlungstermin. 

Sollte Ihr Widerspruch erfolgreich sein und zu einer Änderung des Bescheides führen, wird die bereits zu viel gezahlte Steuer selbstverständlich zurückerstattet. 

Für Informationen zur Grundsteuerreform und häufig gestellte Fragen empfehlen wir Ihnen die offizielle Webseite des Finanzministeriums Baden-Württemberg. Dort finden Sie umfassende Erklärungen und Antworten zu den wichtigsten Themen. Sollten Sie spezifische Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Allgemeine Anliegen können Sie gerne an die Gemeinde Brigachtal rechnungsamt(at)brigachtal.de stellen. 

Die Gemeinde Brigachtal und der Gemeinderat haben beschlossen, die Grundsteuerreform 2025 aufkommensneutral umzusetzen. Das bedeutet, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer für die Gemeinde gleichbleibt. 

Allerdings ändert sich durch die Reform die Verteilung der Steuerlast. Das heißt, wer wie viel zahlt, wird neu berechnet. Diese Verteilung basiert auf den neuen Regeln und Bewertungsmaßstäben, die vom Gesetzgeber vorgegeben wurden. Die Gemeindeverwaltung hat auf diese Änderungen keinen Einfluss.