Finanzen

Ein gut geplanter und durchdachter Haushalt bildet die Grundlage für finanzielle Stabilität und ermöglicht einen positiven Blick in die Zukunft der Gemeinde. Dabei stehen nachhaltige Investitionen im Fokus, die sowohl das Eigenkapital stärken aber auch entsprechend den Abbau der Schulden ermöglicht.

Schwerpunkte für Investitionen sind die Förderung von Kindern und Senioren, Soziale Einrichtungen, freiwillige Feuerwehr und die Förderung der ortsansässigen Vereine. Gleichzeitig werden zukunftsweisende Themen wie Energiemanagement, Naturschutz- und Landschaftspflege, Katastrophenschutz und Digitalisierung vorangetrieben.

Der Haushaltsplan wird einmal jährlich erstellt. Die Beschlussfassung erfolgt durch den Gemeinderat.

Steuern und Abgaben:

Grundsteuer
Grundsteuer A ab 01.01.2026Hebesatz 455 v.H.
Grundsteuer B ab 01.01.2026Hebesatz 395 v.H.
Gewerbesteuer
Gewerbesteuer ab 01.01.2021Hebesatz 370 v.H.
Hundesteuer
Ersthund120,00 €
weiterer Hund240,00 €
Zwingersteuer 240,00 €
Wasserverbrauchsgebühr2,75 € pro m3 zzgl. MwSt
Grundgebühr nach Wasserzähler:QN 2,5 / Q3 = 4          3,41 € monatlich zzgl. MwSt.

QN 6 / Q3 = 10           8,51 € monatlich zzgl. MwSt. 

QN 10 / Q3 = 16       13,62 € monatlich zzgl. MwSt.

Q3 = 25                      17,03 € monatlich zzgl. MwSt
Abwassergebühr
Schmutzwasser ab 01.01.2026:2,08 € pro m3 Frischwasser

Schmutzwasser ab 01.01.2027:

2,15 € pro m3 Frischwasser
Schmutzwasser ab 01.01.2028:2,32 € pro m3 Frischwasser
Niederschlagswasser

pro m2 versiegelter und an den Kanal angeschlossener Fläche

Niederschlagswasser ab 01.01.2026:0,27 €
Niederschlagswasser ab 01.01.2027:0,32 € 
Niederschlagswasser ab 01.01.2028:0,37 €

Nachrichtlich:  Die Gebührenkalkulationen für Abwasser wurden für die Jahre 2026 bis 2028 vorgenommen.

Kanalbeitrag seit 01.01.2016:3,81 € pro m2 Nutzungsfläche
Wasserversorgungsbeitrag seit 01.01.2016:

3,37 € pro m2 Nutzungsfläche zzgl. MwSt.

Bezugspreis Mitteilungsblatt ab 01.01.2026:24,00 € jährlich
zzgl. Postzustellung außerhalb von Brigachtal44,00 € jährlich

Die Reform der Grundsteuer wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 notwendig: die bisherige Einheitsbewertung ist nicht mehr verfassungskonform. Es ist eine umfassende Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe notwendig.

Das im November 2020 verabschiedete Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) bildet ab dem 01. Januar 2025 die neue rechtliche Grundlage für die Grundsteuer. Die Grundsteuerreform wirkt sich somit erstmals in den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 aus. Weitere Informationen finden Sie auf der hier hinterlegten Seite.

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