Straßenverunreinigungen sind vom Verursacher umgehend zu beseitigen

Straße mit PFerdemist

Aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung weist das Ordnungsamt darauf hin, dass auch hinterlassene Pferdeäpfel eine Straßenverschmutzung darstellen und dass diese umgehende vom Verursacher bzw. dessen Besitzer zu beseitigen sind.
Der Reiter kann zwar die Ausscheidung nicht verhindern, seiner Beseitigungspflicht tut dies allerdings keinen Abbruch. Das Gesetz verlangt nicht eine sofortige, sondern eine unverzügliche Beseitigung, so dass der Reiter zum Stall zurückreiten kann, um dann mit geeignetem Werkzeug dem Haufen zu Leibe zu rücken.
Diese Reinigungspflicht entfällt nur bei Feldwegen oder Privatwegen.