Wohnbaufläche "Arenberg"

Bebauungsplanverfahren

Entwurfsfeststellung und Planoffenlage

Bebauungsplan Entwurf vom 30.04.2024

Der Gemeinderat hat am 14.05.2024 den Bebauungsplanentwurf „Arenberg“ und dessen Offenlage beschlossen. Diese wird im Juni 2024 erfolgen. Bereits im Jahr 2022 war der entsprechende Aufstellungsbeschluss gefasst worden. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Juli 2023 gegen die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens gem. § 13b BauGB hatte der Gemeinderat im Dezember 2023 beschlossen, das Bebauungsplanverfahren mit Verweis auf die Reparaturklausel des § 215 Baugesetzbuch fortzuführen. Dazu wurden für das laufende Verfahren „Arenberg“ eine umfassende Umweltplanung mit Umweltbericht und Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung, wie in „regulären“ Bebauungsplanverfahren erarbeitet. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit vom 29.01.2024 bis 29.02.2024 statt. Es wurden keine Anregungen zur Planung aus der Öffentlichkeit abgegeben Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden bis auf die Anregung zum Verzicht auf den Ausbau der Planstraße 3 im Bebauungsplan-Entwurf im Wesentlichen berücksichtigt. Dabei geht es insbesondere um Umweltbelange, Biotopausgleich, Wasser- und Bodenschutz und Festsetzungen zur Höhenabwicklung der künftigen Gebäude. Das Plangebiet ist insgesamt ca. 2,7 ha groß. Nach Abzug der öffentlichen Straßen- und Freiflächen verbleibt eine Nettobaufläche von ca. 1,7 ha für insgesamt 30 Bauplätze, überwiegend für Einzel- und Doppelhäuser sowie zwei Mehrfamilienhäuser. 

Nach Abwägung der Ergebnisse der Planoffenlage wird der Gemeinderat voraussichtlich im Herbst 2024 den Bebauungsplan als Satzung beschließen.
Bis zur tatsächlichen Erschließung des Wohngebietes und Bildung der Bauplätze einschließlich Festlegung der Bauplatzpreise als Voraussetzung für den Start des Vergabeverfahrens wird noch geraume Zeit vergehen.