Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Betreutes Wohnen - Kranz-Areal“ mit örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Überauchen

- Aufstellungsbeschluss
- frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Brigachtal hat am 18.05.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Betreutes Wohnen – Kranz-Areal“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen. Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
 
Der Geltungsbereich ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt.

Lageplan Kranzareal Überauchen

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer Wohnanlage mit ca. 18 Wohneinheiten für das „Betreute Wohnen“ geschaffen werden.
 
Im beschleunigten Verfahren wird nach § 12 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V. mit § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. 
Die Öffentlichkeit kann sich in der Zeit vom 12.07.2021 bis zum 13.08.2021 im Rathaus Brigachtal, St. Gallus-Str. 4, 78086 Brigachtal, Erdgeschoss Zimmer 204, während der üblichen Öffnungszeiten über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans informieren.
 
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollen die volle Anschrift der Beteiligten enthalten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt bleiben.
 
 
 
Brigachtal, den 08.07.2021 

gez.
Michael Schmitt
Bürgermeister

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