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Grundsteuerliche Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022:
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Städtebauliche Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022:
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Bodenrichtwerte

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte

Der gemeinsame Gutachterausschuss "Nordöstlicher Schwarzwald-Baar-Kreis" hat in seiner Sitzung am 18.05.2022 gemäß den Bestimmungen der §§ 193 Abs. 3, 196 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. mit § 8 der Gutachterausschussverordnung vom 21. Dezember 2021 unter Auswertung der Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerte für die Jahre 2020 und 2021 zum Wertermittlungsstichtag 01.01.2022 beschlossen.

Die Bodenrichtwerte sind im Internet unter BORIS-BW (Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg) bzw. unter www.gutachterausschuesse-bw.de einsehbar.
 
Die Bodenrichtwerte wurden sowohl für städtebauliche Zwecke als auch für die Berechnung der Grundsteuer neu gefasst und beschlossen.
 
Es steht Ihnen für Auskünfte auch die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Nordöstlicher Schwarzwald-Baar-Kreis unter 07720/ 82 4554 oder unter Gutachterausschuss@villingen-schwenningen.de zu den üblichen Geschäftszeiten der Stadtverwaltung zur Verfügung.