Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

Landgericht Konstanz

Beschreibung

Die Landgerichte entscheiden in Zivil

Die Landgerichte entscheiden in Zivil- und Strafsachen als Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

Zivilsachen sind privatrechtliche Streitigkeiten, bei denen sich die Parteien als Privatpersonen (Bürger, Unternehmer oder auch staatliche Träger als Teilnehmer des Privatrechtsverkehrs) gegenüberstehen.

Die Zivilkammern einschließlich der Kammern für Handelssachen sind vor allem zuständig für

  • erstinstanzliche Streitigkeiten mit einem Streitwert von über EUR 5000 und
  • Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, die im Bezirk des jeweiligen Landgerichtes liegen.

Die Strafkammern sind vor allem zuständig für

  • erstinstanzliche Strafverfahren wegen Straftaten von besonderer Schwere und
  • Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte, die im Bezirk des jeweiligen Landgerichtes liegen.

Strafvollstreckungskammern entscheiden über

  • verschiedene Maßnahmen, die in Bezug auf die Vollstreckung von Freiheitsstrafen zu treffen sind.

Da das Grundgesetz die Unabhängigkeit der Rechtsprechung garantiert, unterliegen die Richter keiner Rechts- oder Fachaufsicht. Entscheidungen der Landgerichte können daher nur im Rahmen der von den Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Oberlandgericht oder vom Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.

Hausanschrift

Untere Laube 27
78462 Konstanz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Anfahrtsbeschreibung

Das Landgericht befindet sich am Rande der historischen Konstanzer Altstadt (am Südufer des Bodensees, deshalb ¿linksrheinisch¿) und liegt - verkehrstechnisch günstig ¿ direkt am innerstädtischen Straßenring (vgl. Anfahrtsskizze). Aus allen deutschen Richtungen kommend fahren Sie mit dem PKW Richtung Innenstadt über die Alte Rheinbrücke und halten sich auf der rechten Fahrspur. Nach einer kurzen Strecke entlang des Rheins (¿Rheinsteig¿) biegt die Straße rechtwinklig nach links auf die vierspurige ¿Untere Laube¿ ab. Das Landgericht (Alt- und Erweiterungsbau) findet sich nach rund hundert Metern auf der linken Seite. Da Parkplätze in Konstanz rar sind (direkt beim Landgericht gibt es keine !), empfiehlt es sich, die ¿Laube¿ geradeaus weiterzufahren und das auf der rechten Seite liegende Parkhaus zu benutzen. Von dort sind Sie zu Fuß in 5 Minuten beim Landgericht. Aus der Schweiz kommend (der nächste Flughafen ist Zürich - es gibt in Konstanz auch einen Schweizer Bahnhof) steuert man ebenfalls die Innenstadt an und bleibt solange auf dem Innenring, bis die ¿Untere Laube¿ erreicht ist (s.o). Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Landgericht gut zu erreichen. Vom Hauptbahnhof (Deutsche Bahn) benötigt man zu Fuß quer durch die Fußgängerzone der Altstadt etwa 15 Minuten. Der Stadtbus hält mit den Linien 1, 2, 3, 9 A / B, 12 und 14 in unmittelbarer Nähe des Gerichts (Haltestelle: Schottenplatz).

Kontakt

Telefon (0 75 31) 28 00
Fax (0 75 31) 2 80 14 00
Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach DE.Justiz.f6351605-7158-44ca-801e-cdfce668d37c.e41a

Zuständigkeit

Der Zuständigkeitsbereich des Gerichts erstreckt sich von der Schweizer Grenze bis weit in den Schwarzwald und umfasst die Bezirke von sieben Amtsgerichten (Donaueschingen, Konstanz, Radolfzell, Singen am Hohentwiel, Stockach, Überlingen und Villingen-Schwenningen) und elf staatlichen Notariaten.