Wichtiger Hinweis des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung
Gemeindemitteilung
Feuchttücher gehören nicht in die Toilette
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Gemeinde Brigachtal weist darauf hin, dass Feuchttücher, Babytücher und feuchtes Toilettenpapier nicht über die Toilette entsorgt werden dürfen. Dies gilt ausdrücklich auch für Produkte, die als „biologisch abbaubar“ oder „herunterspülbar“ gekennzeichnet sind.
Diese Produkte lösen sich im Wasser nicht ausreichend auf. Aufgrund ihrer reißfesten Fasern können sie im Kanalnetz und in den Pumpwerken erhebliche Störungen verursachen. Die Tücher verfilzen zu langen Strängen, blockieren Pumpen und führen zu aufwendigen Reparaturen sowie hohen Wartungskosten.
Nach den Bestimmungen der kommunalen Abwassersatzung dürfen Stoffe nicht in die öffentliche Abwasserbeseitigung eingeleitet werden, wenn sie die Funktionsfähigkeit der Abwasseranlagen beeinträchtigen, den Betrieb der Kläranlage erschweren oder Schäden an den Anlagen verursachen können. Hierzu zählen auch Feuchttücher, Babytücher und feuchtes Toilettenpapier.
Die durch Verstopfungen und Schäden entstehenden Kosten sind vermeidbar und wirken sich letztlich auf die Abwassergebühren aus. Deshalb gilt:
Feuchttücher gehören grundsätzlich in die Restmülltonne – auch dann, wenn sie als „herunterspülbar“ beworben werden.
Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Unterstützung und ihren Beitrag zum Schutz der kommunalen Abwasserinfrastruktur.