Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Gemeindemitteilung
Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg im Rahmen der Förderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Baden-Württemberg
Erneut können Firmen für die kommende Tranche 28 des landesweiten Förderprogrammes „Spitze auf dem Land!“ bis 28.02.2027 Förderanträge für Neuentwicklungen über die ansässige Gemeinde beim RP Freiburg stellen: Homepage Regierungspräsidium Freiburg
Wichtig: Die Lage des Förderortes muss im Ländlichen Raum (Definition vgl. Internet – nicht: Randzone Verdichtungsgebiet) und die Gesamt-Vollzeit-Mitarbeiterzahl verbundener Unternehmensteile unter 100 liegen.
Interessierte Firmen werden gebeten, sich direkt an das Regierungspräsidium Freiburg – Referat 32 – Betriebswirtschaft, Agrarförderung und Strukturentwicklung – Bertoldstraße 43, 79083 Freiburg i. Br. (Postfachadresse) zu wenden.