Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan wird für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen geführt. Dieser gehören neben der Stadt Villingen-Schwenningen die sechs Umlandgemeinden Brigachtal, Dauchingen, Mönchweiler, Niedereschach, Tuningen und Unterkirnach an.

Der Flächennutzungsplan ist als vorbereitender Bauleitplan die Grundlage für die örtlichen Bebauungspläne, die von den jeweiligen Mitgliedskommunen als verbindliche Bauleitpläne selbst aufgestellt werden.

Der Flächennutzungsplan wird aus der übergeordneten Planungsebenen des Landesentwicklungsplans und des Regionalplans abgeleitet. Er beschreibt im Groben, welche Nutzungen in welchen Bereichen des Gemeindegebietes z.B. für Wohnen oder Gewerbe vorgesehen sind. Die konkrete Ausgestaltung des jeweiligen Gebietes ist dann Sache des örtlichen Bebauungsplans.  

Gewerbegebiet “Kreuzäcker“, Ortsteil Kirchdorf

Gewerbegebiet “Kreuzäcker“, Ortsteil Kirchdorf 32. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP 2009) – Gewerbegebiet „Kreuzäcker“

Das Verfahren zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP 2009) der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen ist abgeschlossen.

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Villingen-Schwenningen hat den entsprechenden Feststellungsbeschluss in öffentlicher Sitzung am 30.07.2025 gefasst. Das Regierungspräsidium Freiburg hat die abschließende Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung erteilt. Diese ist mit der amtlichen Bekanntmachung vom 19.12.2025 in Kraft getreten.

Der Flächennutzungsplan ist als vorbereitender Bauleitplan die Grundlage für die Aufstellung eines konkreten Bebauungsplanes als verbindlicher Bauleitplan durch die Gemeinde. Das Bebauungsplanverfahren für das Gewerbegebiet „Kreuzäcker“ ist parallel verlaufen.  Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan Gewerbegebiet „Kreuzäcker“ und die zugehörigen Örtlichen Bauvorschriften am 27.01.2026 jeweils als Satzung beschlossen

Wohnbaufläche "Gaisberg-Süd"

22. Änderung des FNP 2009

Nach Genehmigung durch das Regierungspräsidium Freiburg im Dezember 2020 ist die 22. Änderung des FNP 2009 zur Ausweisung der Wohnbaufläche „Gaisberg-Süd“ seit Januar 2021 rechtskräftig.

Im Hinblick auf die priorisierte Entwicklung des Neubaugebietes „Arenberg“ im Ortsteil Klengen sind die weiteren Planungen mittels Aufstellung eines örtlichen Bebauungsplanes  für dieses Gebiet derzeit zurückgestellt.