
Dorfhaus
Kommunale Räumlichkeiten
Brigachtal
Zentrales Projekt der Ortskernsanierung ist die Neugestaltung der Ortsmitte. Auf dem ehemaligen „Hirt-Areal“ ist das neue Dorfhaus entstanden, das Ende 2021 fertiggestellt und mit einem Tag der offenen Tür im Mai 2022 offiziell eröffnet worden ist.
Der multifunktionale Bau ersetzt die alte Mehrzweckhalle und ist nun Heimat für Vereinssport, Veranstaltungen und für die Bürgerschaft.
An Stelle der alten Mehrzweckhalle ist der Neubau der fünfgruppigen Kindertagesstätte am Bondelbach entstanden, der im Herbst 2023 in Betrieb genommen worden ist.
Als letzte kommunale Hochbaumaßnahme steht bis 2027 auch noch die Sanierung des denkmalgeschützten Heimatmuseums an. Die Trockenlegung des Untergeschosses ist als erster Abschnitt bereits erfolgt. Die Planungen für die grundlegende Sanierung und das künftige Nutzungskonzept wurden bis Frühjahr 2025 abgeschlossen. Die Sanierungsarbeiten haben begonnen.

Kommunale Räumlichkeiten
Brigachtal

Naturpark-Kindergarten
Brigachtal
Zentrale Bausteine der neuen Ortsmitte sind nicht nur die Gebäude, sondern auch die Gestaltung des Freiraumes in deren Umfeld. Die ersten beiden Bauabschnitte um das Dorfhaus und vor der neuen Kindertagesstätte sind fertiggestellt. Der dritte Bauabschnitt um das ehemalige Heimatmuseum steht bevor.
In direkter Nachbarschaft zur neuen Ortsmitte rundet der Neubau einer betreuten Seniorenwohnanlage mit 18 betreuten Wohnungen verschiedener Größe auf dem Areal des ehemaligen Gasthauses „Kranz“ die Ortskernsanierung ab. Investor ist die FWD Hausbau GmbH aus Dossenheim. Im dahinterliegenden Bereich könnten ergänzend noch zwei kommunale Bauplätze entstehen. Über die Nutzung dieses Bereiches ist noch nicht abschließend entschieden.
Mit der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Überauchen“ ist der formale Startschuss zur Ortskernsanierung im März 2015 gefallen.
Im Landessanierungsprogramm (LSP) beteiligen sich das Land Baden-Württemberg mit 60 % und die Gemeinde mit 40 % an dem vom Land akzeptierten Förderrahmen.
Die erste Maßnahme im Rahmen des Programms war die Sanierung der unteren Vorbergstraße und der Rathausstraße, die 2017 fertiggestellt wurde. Das Schlachthausareal wurde im ebenfalls 2017 abgerissen und zu einem kleinen innerörtlichen Wohnquartier entwickelt. Der Neubau des Dorfhauses und der Kindertagesstätte am Bondelbach in Verbindung mit der Gestaltung der neuen Ortsmitte waren in der Folge ebenso Großprojekte wie die angelaufene Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes „Bondelstraße 25“.
Für den Abschluss der letzten kommunalen Maßnahmen wurde die Programmlaufzeit vom Land inzwischen bis zum Frühjahr 2027 verlängert.
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg hat die Laufzeit des Landessanierungsprogramms für den Ortskern Überauchen um ein Jahr bis April 2027 verlängert. Der Antrag der Gemeinde auf weitere Aufstockung der Landesfördermittel hatte für dieses Jahr dagegen keinen Erfolg, da für die in 2025 geplanten Maßnahmen insbesondere zur Sanierung des Gebäudes Bondelstraße 25 noch ausreichend Restmittel im Fördertopf vorhanden sind. Für das Programmjahr 2026 wird die Gemeinde im Herbst voraussichtlich einen weiteren Aufstockungsantrag stellen.
Der bisher bewilligte Landeszuschuss für das Gesamtprojekt beträgt 3,9 Mio. Euro. Das Land beteiligt sich mit 60 % am bewilligten Förderrahmen, 40 % hat die Gemeinde zu tragen. Der Förderrahmen beträgt aktuell 6,46 Mio. Euro. Der für die gesamte Ortskernsanierung Überauchen kalkulierte Förderrahmen (dieser entspricht dem Anteil der förderfähigen Kosten am Gesamtaufwand) beträgt ca. 7,83 Mio. Euro.
Der Gemeinderat hat Anfang Juni beschlossen, dass weitere private Sanierungsvereinbarungen aufgrund des absehbaren Auslaufens der Ortskernsanierung Überauchen nur noch bis Endes des Jahres 2025 abgeschlossen werden können. Mit Blick auf den notwendigen Vorlauf für Planung und Vertragsabschluss bedeutet dies, dass weitere interessierte Grundstückseigentümer spätestens bis Ende Juli entsprechenden Kontakt mit der Gemeindeverwaltung aufnehmen sollten.
Förderbedingungen:
Für umfassende und nachhaltige Maßnahmen im Sinne der Sanierungsziele gilt für Modernisierungsmaßnahmen ein Fördersatz von pauschal 15 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 30.000 Euro. Der Mindestaufwand muss 10.000 Euro betragen, Eigenleistungen sind möglich.
Für einen notwendigen Abbruch unter Beachtung der Sanierungsziele beim Neubau ist eine Förderung von 100 % der Abbruchkosten bis max. 25.000 Euro möglich - ausgenommen sind denkmalgeschützte Objekte. Bei einer Kombination aus Abbruch und Modernisierung sind wiederum max. 30.000 Euro möglich. Zusätzlich gibt es Steuervergünstigungen gem. § 7h EStG bei Vermietung bzw. § 10f EStG bei Eigennutzung.