Die Hofkapelle zu Beckhofen
Abreißen, umbauen, neu aufbauen, renovieren ?
Diese Fragen stellten sich die heutigen Eigentümerfamilien Günter Hirt und Dietmar Maier aus Beckhofen als sie 1989 vor dem desolaten Erbe ihrer Vorfahren, der einstigen Hofkapelle, standen und über deren Zukunft nachdachten. Es war wohl das Gespür für die Verantwortung um eine kulturgeschichtliche Hinterlassenschaft, das sie zunächst zum Kulturamt ins Landratsamt führte, um sich Rat für ihr Vorhaben zu holen. Dieser Weg ersparte dem,wie sich noch herausstellen sollte, herausragenden Zeugnis einer weitverbreiten „Volksfrömmigkeit“ den Abriss und erhielt uns als Nachfahren einen Ort an dem wir unsere Geschichte begreifbar erleben können.
Wenn heute von der Gemeinde Brigachtal die Rede ist, so wird meist nur von den drei großen Ortsteilen Kirchdorf, Klengen und Überauchen gesprochen. Dabei wird übersehen, dass es genau genommen auch noch einen 4. Ortsteil, nämlich Beckhofen, gibt. Dieser süd-westlich von Klengen gelegen Weiler war bis zum Jahr 1924, in welchem er nach Klengen eingemeindet wurde, ein sogenanntes „ gemeindefreies Gebiet“, d.h. es war seit der Säkularisierung 1805 im Besitz des Landes, hatte jedoch keine Gemeindevertretung (Gemeinderat), keine ortspolizeiliche Verwaltung und wurde lediglich von einen Obmann bzw. Ortsvorsteher verwaltet.
Obwohl dieser Ortsteil mit seinen einstigen „936 Jauchen“ (ca. 337 ha Land und Waldfläche) nie mehr als 40 Einwohner hatte, die ursprünglich zwei große Höfe, später auch einen Gasthof sowie eine Weinhandlung, und heute zwei weitere Wohngebäude bewohnen, lassen sich seine reichlich belegten geschichtlichen Zeugnisse durchaus mit denen der drei anderen Ortsteile messen.
Der Villinger Heimatforscher Paul Revellio berichtet in seinen Aufzeichnungen zur Ur- und Frühgeschichte der Baar von Siedlungsspuren aus der Bronzezeit, etwa 1400 v. Chr., auf der Gemarkung Beckhofen, die sich durch die im Weißwald liegenden Grabhügel nachweisen lassen. Von da an darf bis zur ersten urkundlichen Erwähnung im Jahre 793 eine kontinuierliche Besiedlung angenommen werden. In der im Klosterarchiv St. Gallen aufbewahrten Urkunde lesen wir, dass „am 10. April 793 ein gewisser Hiltigaer von Klengen“ seinen ganzen Besitz in „Cheneinga marca et in villa Petinchova ..." dem Kloster St. Gallen überträgt. Durch Franz Ludwig von Baumann (1846-1915), dem damaligen fürstenbergischen Archivar wissen wir, dass Petinchova, der Hof des Alamannen Patting auf dem Gebiet der Urmark Klengen war, und um 800 einem stattlichen Aussiedlerhof entsprach. In der Folgezeit wechselten die weitläufigen Güter im Beckhofertal am rechten Ufer der Brigach mehrere Male den Besitzer, die mal weltlich ein anderes Mal klerikal ihr Herrschaftsgebiet führten. In einer Urkunde aus dem ehemaligen Kloster St. Georgen ist uns folgender Text erhalten: „Im Jahre der Fleischwerdung des Herrn 1132 hat sich ein gewisser Militärsmann, edel durch die Freiheit mit Namen Heinricus von Stouphenberg, an jenem heiligen Pfingsttage im Kloster des heiligen Georgius zum Mönch gemacht. Er übergab aber über dem Altar des oben genannten Märtyrers seine Güter in ..., Betechuen ...". Von Heinricus von Stouphenberg wissen wir, dass er sich im Jahre 1111 zusammen mit seinem Bruder Hugo als die „Herren von Bethinchoven“ Urkunden unterzeichneten.
Für nahezu 700 Jahre blieb Beckhofen im Besitz des Klosters St. Georgen, was durch zahlreiche Urkunden und Lehensbriefe dokumentiert wird. Fortan wurden die beiden Höfe, der Untere Hof oder Dinghof und der Obere Hof, als Lehen vergeben. Eine Weiterentwicklung der Ansiedlung wurde dadurch vermieden. Die zwei Höfe schienen dem Kloster St. Georgen zur Verwaltung seines Besitzes im Brigachtal zu genügen. Wie wichtig dieser Besitz allerdings für das Kloster war, geht daraus hervor, dass der Untere Hof als sog. „Freier Hof", „Meyerhof" oder auch als „Dinghof" bezeichnet wurde. Nur große und wichtige Höfe erhielten diese Bezeichnung.
Der Untere Hof war denn auch gegenüber dem Oberen deutlich bevorzugt: In einem Edikt vom 30.5.1608 stellt der Abt fest, dass der Meyer auf dem Dinghof Macht und Gewalt habe, die Weiden „in Bann zu legen". Der Untere Hof erhält auch regelmäßig bei Feldrodungen doppelt so viel Fläche wie der Obere Hof und darf auch mehr Vieh halten. Ebenso ist der Waidgang im Verhältnis 2/3 zu 1/3 aufgeteilt. Auch das Wasserrecht war zu Gunsten des Unteren Hofes geregelt.
In diese Zeit fällt sicher auch die Errichtung einer Hofkapelle als Zeichen der Vorrangstellung des Hofes. Wir wissen zwar nicht das genaue Erbauungsdatum, wohl aber ist uns bereits aus dem Jahr 1667 überliefert, dass die Kapelle baufällig und repariert werden muss. Dass es eine Spätfolge des 30jährigen Krieges war, könnte folgender Vermerk aus den Klosterakten von St. Georgen andeuten: Der damalige Lehensnehmer Christian Keffer beklagt sich beim Abt darüber, »daß er nit mehr ohne Hauß und scheiren haußen kind, und hab schlechte Mittel zu bauwen". Wann und wie dann die Kapelle wieder hergestellt wurde ist nicht überliefert. Tatsache ist jedoch, dass nach dem Protokoll von 1685 der damalige Dekan Josef Mötz von Villingen, die Beckhofer nach Kirchdorf „eingepfarrt“ hat und dass die gläubigen Beckhofer darin bekannten „allzeit am Sonntag nach Kirchdorf in die Kirch und dem Pfarrer das zustehende Hafergeld zahlen, wenn der Pfarrherr zur Messlesung am Werktag in die Kapelle kommen soll.“
Für die Folgezeit ist dann die Quellenlage zur Kapelle ergiebiger. 1802 erhält die Kapelle die heute noch erhaltene und zu besonderen Anlässen wohlklingende Glocke, die Meinrad Grüniger aus Villingen für Josef und Ursula Hirt goss.
Durch die Säkularisation 1805 wurde der ganze Klosterbesitz verstaatlicht, das bedeutete, dass der vorderösterreichische Besitz 1805 zunächst an Württemberg und ein Jahr später dem Großherzogtum Baden einverleibt wurde. Im geographischen Lexikon des Großherzogtum Baden aus dem Jahre 1813 steht über Beckhofen: „Zwey Höfe mit 33 Seelen und einer eigenen Gemarkung im Bezirksamte Villingen am rechten Ufer der Brigach..“
Im Zuge der gebietlichen Neustrukturierung konnten die ehemaligen Pächter der Höfe diese vom Staat mit entsprechenden Bewirtschaftungsfläche kaufen. So geschah dies auch in Beckhofen. Es ist überliefert, dass der Lehensbauer den Unteren Hof vom Staat unmittelbar vor seinem Tod erworben hat, und seine „Wittib“ (Witwe) Mühe hatte das notwendige Geld aufzubringen. Es ist anzunehmen, dass zum Hofkauf auch die Kapelle dazu gehörte und somit Privatbesitz wurde. Dies bedeutete, dass sich fortan der jeweilige Besitzer des Hofes sowohl um den Erhalt und die Ausstattung der Kapelle, wie auch um die Versorgung mit einem Pfarrer kümmern musste. Zunächst musste jedoch überhaupt um die Erlaubnis zur Abhaltung von Messlesungen in der Kapelle an höchster kirchlichen Stelle nachgefragt werden.
Aus einem Schreiben vom 19. August 1816 erfahren wir: “Mittels Schreiben des hochwürdigen Fürstbischof Theodor wurde die Darbringung des hl. Meßopfers auf sieben Jahre unbeschadet des Pfarrgottesdienstes erlaubt.“ Seither war es üblich, dass je nach Pfarrversorgung gewöhnlich wöchentlich, mindestens jedoch monatlich, ein Werktagsgottesdienst in der Kapelle gehalten wurde. Ob dieser Anordnung immer nachgekommen wurde ist nur spärlich überliefert. In der Regel hing es immer vom jeweiligen Pfarrer bzw. Pfarrverweser ab wie gut er sich mit den Einwohnern verstand bzw. wie gut diese der Pflicht nachkamen den Pfarrer für seine Dienste zu alimentieren, sei es dass dies in Form des Unterhalts für das Fuhrwerk des Pfarrers oder gar seinem leiblichen Wohl zugute kam.
Als Pfarrer Stephan Wehrle 1874 in Kirchdorf die Pfarrstelle antrat, und damit auch für den Weiler Beckhofen zuständig wurde, begann zunächst für die dortige Kapelle offenbar eine bessere Zeit. Allerdings kam es auch zu unerfreulichen Auseinandersetzungen zwischen dem Pfarrer und den Eigentümern, wie wir unschwer aus den erhaltenen Briefen und Aufzeichnungen herauslesen können. So berichtet Pfarrer Wehrle in einem Brief an das Ordinariat: „Bei meinem Dienstantritt im Jahre 1874 fand ich die Kapelle in einem baufälligen und verwahrlosten Zustand, der Kelch und die Paramente derart vernachlässigt, der Altartisch mit einem Plunder, mit Glastafeln verstellt, daß Flicht und Gewissen, selbst den natürlichen Abscheu, an solcher Stelle die hl. Messe zu feiern, mir dies verboten. Ich habe zur Reparatur ermahnt, alle Mithilfe versprochen, mich auf die Dienstanweisung berufen. Ich habe die Reparatur in ihrem Auftrag mit unsäglicher Mühe übernommen und durchgeführt. Sämtliche Kosten vorschußweise bezahlt und dieselben in zwei Jahresterminen zurückverlangt. Die Rechnung machte böses Blut. Ein Eigentümer verweigerte mir den Betrag und ließ es auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen. Die erste und zweite Instanz hat zu meinen Gunsten entschieden. Der Beklagte Miteigentümer mußte bezahlen und alle Kosten ersetzen. Während des Rechtsstreites konnte ich mich nicht entschließen, in der Kapelle zu Beckhofen die hl. Messe zu feiern. Auch habe ich die Meinung, eine Monatsmesse in Beckhofen wäre etwas viel. Im Sommer und Winter wird der Gottesdienst in Beckhofen nicht zahlreich besucht. Es sind 4 Wohnhäuser und oft waren nur zwei Personen aus einem Hause in der Kapelle. In den anderen Filialen ist regelmäßig eine Monatsmesse, bei welcher die Schulkinder regelmäßig erscheinen. Dem gegenüber sind die anderen Filialgemeinden im Nachteil. Bei diesem Priestermangel ist eine Monatsmesse für einen älteren und einzigen Priester in Kirchdorf eine Last. Beckhofen ist fast eine halbe Stunde vom Pfarrhaus entfernt, und ein Fuhrwerk schicken sie dem Geistlichen nicht. Ein solches kann sich der Geistliche bei 24 Kreuzer Stipendium auf eigene Kosten nicht leisten. Bei der Firmung 1878 hat der Bischof Dr. Lothar Kübel mich gefragt, wie es jetzt sei, mit dem Gottesdienst in Beckhofen und in welchem Zustand sich die Kapelle und Kirchenparamenten befinden. Ich habe Seiner Gnaden mitgeteilt, seit der Restaurierung nur einmal Gottesdienst darin gehalten zu haben. Die Paramente sind in einem guten Zustand und in vorschriftsmäßiger Zahl vorhanden." Der Bischof bemerkte, dass in der bischöflichen Registratur in Freiburg bezüglich Beckhofen keine Akten vorhanden sind.
Obgleich ich mich, durch bittere Erfahrungen belehrt, mich entschlossen hatte, die Kapelle in Beckhofen ihrem Geschicke und dem guten Willen der Eigentümer zu überlassen, so ließ ich mich wieder bereden und sorgte dafür, dass die alten Kreuzwegstationen von der Kirche in Klengen nach Beckhofen kommen. Den geschenkten Altar (von Klengen) für die Kapelle haben sie mit Widerwillen angenommen, weil er Kosten wegen der Restauration verursachte. Deshalb hat der kath. Stiftungsrat in Klengen beschlossen, die entbehrlich gewordenen 14 Kreuzwegstationen nicht mehr zu schenken, sondern dafür 5 Mk. 50 Pfg. für den Kirchenfond in Klengen zu fordern, was auch geschah und bezahlt wurde. Ob die Stationen den übrigen Beckhofer genehm waren, kann nicht gesagt werden. Es scheint, dass kirchliche Gegenstände, zumal wenn sie Geld kosten, nicht genehm sind.“
Über die Kreuzwegstationen ist folgendes in einem Protokoll vom 5. September 1877 zu lesen: „Die 14 Kreuzwegstationen befanden sich in einem mangelhaften und verwahrlosten Zustande. Es fehlen die hölzernen Kreuze ganz und die Ölgemälde sind beschädigt. Diese Kreuztafeln wurden entbehrlich durch den Ankauf der alten Stationen von der Pfarrkirche in Kirchdorf. Schreiner Anton Hippach in Kirchdorf hat die zerrissenen Tafeln wieder geleimt und zu jedem ein Kreuz gemacht und dafür 50 Mk. erhalten. Die Hauptarbeit hatte Maler Gustav Fischer in Villingen geliefert, denn er hat die Ölgemälde ausgebessert. Die neunte Station wurde neu angefertigt. Die Rahmen wurden schwarz gestrichen, Schilder mit Ziffern. Summe 16 Mk. Die ledige Carolina Hirt von Beckhofen, Tochter des Lorenz Hirt und der Maria Josefa Kupferschmitt, hat die alten Stationen für die Kapelle zu Beckhofen angekauft und dem Kirchenfond Klengen bezahlt.
Wie sehr das Verhältnis zwischen Pfarrer Wehrle und den Beckhofern gestört war zeigt auch die Tatsache, dass der Pfarrer die restaurierten Kreuzwegstationen am 17.März 1878 in Kirchdorf gesegnet hat, diese aber ohne ihn dann nach Beckhofen verbracht wurden, da er seit 1876 die Kapelle nicht mehr betreten wollte. So mussten die Beckhofer geduldig auf eine Änderung des „pfarrerlosen Zustandes in Beckhofen warten. Es kam 1891 als Pfarrer Wehrle Kirchdorf verlies und ein neuer Pfarrer die dortige Pfarrstelle übernahm.
So gleich schrieben sie folgenden Brief an das Ordinariat:
"Es ist seit urdenklicher Zeit in unserer gemeinschaftlich besitzenden Kapelle zu Beckhofen zur Pfarrei Kirchdorf gehörend, alle Monate eine Hl. Messe gelesen worden.
Im Jahre 1875 ist die genannte Kapelle durch H. Herrn Pfarrer Wehrle einer Reparatur unterzogen worden. Infolge dessen sind wir Besitzer der Kapelle mit H. H. in ein kleines Zerwürfnis gekommen. Ob durch unsere oder des Herrn Pfarrer Wehrles Schuld wollen wir dahin gestellt lassen. Es hat uns aber seit 1876 Pfarrer Wehrle keine Hl. Messe mehr gelesen. Nachdem nun unsere Pfarrei durch einen jungen, sehr eifrigen und wertgeschätzten Priester besetzt ist, der nach unserem Dafürhalten den Weg von Kirchdorf nach Beckhofen mit gößter Bereitwilligkeit machen würde, erlauben wir uns, an Hochwürdiges Erzbischöfliches Ordinariat die ergebenste Bitte zu stellen, dass Pfarrer Lehmann zu Kirchdorf die Weisung erhält, wie seinerzeit alle Monate ein Messe in unserer Kapelle zu feiern.
Mit der größten Hoffnung unserer untertänigsten Bitte zu entsprechen, zeichnet sich mit aller Hochachtung.“
Beckhofen den 19. Dezember 1891. Ferdinand Hirt, Josef Seng und Ignatz Hirt
Offensichtlich hatten die Beckhofer im neuen Pfarramtverweser August Lehmann einen guten Fürsprecher für ihr Anliegen, denn dieser richtete ebenfalls ein Schreiben an das Ordinariat mit folgendem Wortlaut: „Auf hohen Beschluß des Erzb. Ordinariat vom 23. Dezember 1891 berichtet gehorsamst Unterzeichneter ehrergebigst folgendes:
In der Kapelle zu Beckhofen wurde die Hl. Messe schon seit langer Zeit gelesen. Wenigstens glaubt Unterzeichneter diesen Gebrauch aus altem Akteneintrag vom Jahre 1747 herleiten zu dürfen, wo der damalige hiesige Pfarrer Kaspar Landold die Einkünfte der einzelnen Filialkirchen zum Beispiel Beckhofen berichtet. Wie aus den Verkündbücher seit 1790 zu ersehen ist, wurde die Hl. Messe zu Beckhofen fast wöchentlich gefeiert bis ungefähr um 1800. Dann finden die Monatsmessen, auch zu einer Zeit statt, da kein Vikar mehr hier war. Weil unter den vier Bittstellern zwei neue Mitbesitzer der Kapelle sind, die keine Schuld tragen durch die 16jährige Entziehung der Hl. Messe. Der kleine Weiler zählt jetzt alles im allem 38 Personen, in der Nähe ist ein Bahnwärterhaus, 600 Schritte von der Kapelle, die sogenannte Heergasse mit 10 bewohnten Häusern, auch von diesen wird der Gottesdienst besucht".
Offensichtlich verfehlten beide Bittbriefe nicht ihre Wirkung, denn in einem Beschluß vom 21.Januar 1892 wird für die Beckhoferkapelle folgendes vom Ordinariat angeordnet:
"Es wird gestattet, daß in der Kapelle zu Beckhofen jeden zweiten Monat, also 6 mal im Jahr, das Hl. Meßopfer dargebracht werden darf, jedoch unter folgender Bedingung:
1. Dass die Besitzer der Kapelle diese in ordentlichem Stande erhalten und nach Anordnung unseres Pfarramtes alles bereitwillig anschaffen, was zum Gottesdienste notwendig ist.
2. Dass als Ganggebühr und für Beschaffung des Frühstücks jedesmal dem Geistlichen 1 MK. 50 Pfg. entrichtet werde.
3. Dass jedem Ministranten für jede Hl. Messe 20 Pfg. verabreicht und der Geistliche bei Schnee oder anderem schlimmen Wetter durch ein anständiges Fuhrwerk abgeholt werde. Diese Erlaubnis wird vorerst auf die Dauer von 5 Jahren erteilt".
Einen starke Zäsur für den Ort Beckhofen brachte das Jahr 1924: Am 22.5.1924 stimmt der Bürgerausschuss der Gemeinde Klengen einer Vereinigung mit der Markung Beckhofen zu. Der Gemeindewald von Beckhofen wurde zu je 1/3 an die 3 Höfe verteilt. Eine Parzelle wurde wenig später von den neuen Besitzern an die Gemeinde Klengen verkauft. Die Staatswaldungen waren nach längeren Verhandlungen schon am 6.12.1928 teils mit der Markung Uberauchen und am 2.2.1929 mit der Gemarkung Grüningen vereinigt worden. Damit hörte Beckhofen endgültig auf, als eigene Gemarkung zu existieren. Nur noch alte Grenzsteine mit dem Wappen des Klosters St. Georgen erinnern daran, dass Beckhofen einmal ein wichtiges Klostergut der St. Georgener Mönche war. Das gleiche gilt für die Grenzsteine aus dem letzten Jahrhundert mit den Buchstaben GB (Gemeinde Beckhofen), welche die 118jährige Geschichte von Beckhofen als eigene Gemeinde dokumentieren.
Für die Kapelle änderte sich zunächst nichts. Die jeweiligen Pfarrer machten bis in die 60iger Jahre auch in Beckhofen von Zeit zu Zeit ihren Dienst. Da der Kirchenbesuch jedoch regelmäßige Gottesdienste nicht mehr rechtfertigte, wurden dies eingestellt was zur Folge hatte, dass die Pflege des Inneren der Kapelle vernächlässigt wurde. Zwar wurde nach 1945 die Kapelle von außen etwas in Stand gesetzt und das Schindeldach durch ein Kunstschieferdach ersetzt. Im Inneren verursachte aber mangelnde Lüftung und eindringendes Wasser immer sichtbarere Schäden, die letztendlich 1989 die heutigen Eigentümer vor die entscheidende Frage stellte: Abreißen, umbauen, neu aufbauen, renovieren ?
Durch eine Anfrage bei Kulturamt des Landratsamtes wurde schnell klar: An einen Abriss war nicht zu denken. Ein dickes Aktenbündel machte deutlich, dass die Beckhofer Hofkapelle ein hochwertiges Kulturgut darstellt, das weit über die Gemarkungsgrenze, ja auch über den Schwarzwald-Baar-Kreis hinaus, von Bedeutung ist. Innerhalb weniger Tage stand eine Abordnung des Landesdenkmalamtes Freiburg vor der Beckhofer Hofkapelle, machte eine Bestandsaufnahme und verfügte eindringlich:
Die Hofkapelle darf in keiner Weise verändert werden. Sie muß wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden.
Die Eigentümer stehen in der Pflicht, die Aufwendungen zunächst auf ihre Rechnung zu nehmen, was so viel bedeutete, dass sie die Kosten mehr oder weniger selbst zu tragen haben.
Somit war die Richtung vorgegeben. Das Landesdenkmalamt sagte zu, dass Zuschüsse für die Renovierung bereitgestellt werden könnten. Dazu mussten jedoch Kostenvoranschläge für die Renovierung des Daches (Holzschindeldach) des Glockenturmes, des Außenputzes, des Innenputzes, des Gestühls, der Tür, der Dachrinnen, einer Drainage um die Kapelle, die Restaurierung, des Altares und der Figuren, vorgelegt werden. Nachdem sich die Eigentümerfamilien Hirt und Maier geeinigt hatten, dass sie die Kapelle in jedem Fall erhalten wollen, wurden Nägel mit Köpfen gemacht. Kostenvoranschläge und Bilder der Hofkapelle Beckhofen wurden an das Landesdenkmalamt nach Freiburg geschickt, das seinerseits einen beachtlichen Zuschuss für die Renovierungskosten zusicherte. Als erstes wurde begonnen eine Drainage rund um die Kapelle zu verlegen. Danach machte man sich an die Dachsanierung um den Innenraum trocken zu legen. Erst danach konnte der Putz innen und außen erneuert werden. Nachdem alles gut trocken war, konnte die inzwischen fachmännisch restaurierte Einrichtung wie Altar, Kreuzwegtafeln und Figuren an ihren angestammten Platz angebracht werden und zuletzt wurde noch ein neues Gestühl gefertigt, da das alte irreparabel morsch und somit unbrauchbar geworden war.
Dank unzählig freiwillig geleisteten Arbeitsstunden durch die Mitglieder Eigentümerfamilie sowie deren Freunde und Bekannten, großzügigen Spenden und des schon erwähnten Zuschusses vom Regierungspräsidium Freiburg, konnte am Muttertag, 14.05.1995, wieder eine vorzeigbare Kapelle der Öffentlichkeit präsentiert werden. Es bleibt zu wünschen, dass es immer wieder Menschen gibt, die sich ihres kulturellen Erbes bewusst sind und dies erhalten, damit wir uns daran erfreuen und ein ehrendes Gedenken an unsere Vorfahren aufrechterhalten können.