Schon gewusst?

Das Satzungsrecht der Gemeinden ist in § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg verankert.
Danach können Gemeinden ihre Aufgaben durch Satzungen regeln. Diese müssen jedoch vom Gemeinderat erlassen werden. Satzungen müssen öffentlich bekannt gemacht werden und treten am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.